Bestattung

Der Tod gehört zum Leben und ist zugleich eine extreme Erfahrung für alle Angehörigen. Als Kirchgemeinde stehen wir Ihnen in dieser ausserordentlichen Situation gerne bei. Sie dürfen sich an die Pfarrerin, den Pfarrer ihrer Teilgemeinde wenden.

  • Ein Arzt muss die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung vornehmen und einen Totenschein ausstellen.
  • Der nächste Gang führt Sie zur Gemeindekanzlei der Wohngemeinde des/der Verstorbenen. Nehmen Sie das Familienbüchlein und den Totenschein mit. Dort wird mit Ihnen die Einsargung, die Überführung und allenfalls die Kremation organisiert. Auch die Bestattung wird angesprochen (Urnenbeisetzung, Beerdigung). Nach Kontaktaufnahme mit der Pfarrperson gemäss Amtswochenplan wird der Termin für eine Trauerfeier und die Beisetzung festgelegt. Man
    bespricht dort mit Ihnen alles, was das Grab betrifft und legt nach Absprache mit der Pfarrperson den Termin für Gottesdienst und Beisetzung fest.
  • Die Pfarrerin, der Pfarrer wird sich bei Ihnen melden und mit Ihnen den Ablauf der Bestattung und Trauerfeier besprechen.